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Sicherheitsbewertung von Kosmetika – Was man wissen muss

Sicherheitsbewertung von Kosmetika

Einführung zur Sicherheitsbewertung von Kosmetika

Die Sicherheitsbewertung von Kosmetika ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass kosmetische Produkte für Verbraucher unbedenklich sind. Sie ist in der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 gesetzlich verankert und verlangt, dass jedes Produkt vor dem Inverkehrbringen durch eine fachkundige Person bewertet wird. Dabei geht es nicht nur um die Inhaltsstoffe, sondern um das gesamte Produkt – von der Zusammensetzung über Verpackungseinflüsse bis hin zu möglichen Nebenwirkungen.

Welche Daten muss ein Sicherheitsbewerter heranziehen?

Eine fundierte Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten basiert auf einer Vielzahl von Daten, die der Sicherheitsbewerter sorgfältig prüft und dokumentiert. Dazu gehören:

– Produktzusammensetzung: alle Inhaltsstoffe mit exakter Konzentration und Funktion,

– Physikalisch-chemische Eigenschaften wie Stabilität, pH-Wert, Viskosität, Farbe und Geruch.

– Toxikologische Profile: – Risiken einzelner Inhaltsstoffe, mögliche allergische Reaktionen oder Reizungen.

– Expositionsabschätzung: Wie viel des Produkts kommt bei normaler Anwendung mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt?

  • Nebenwirkungsdaten: Informationen zu bekannten unerwünschten Wirkungen, insbesondere zu schwerwiegenden Fällen.
  • Stabilitäts- und Konservierungstests: Prüfung der Haltbarkeit und der mikrobiologischen Sicherheit.

Diese Punkte bilden das Herzstück jeder Sicherheitsbewertung von Kosmetika.

Welche Unterlagen werden von jedem Rohstoff benötigt?

Für eine vollständige Sicherheitsbewertung von Kosmetika müssen zu jedem eingesetzten Rohstoff folgende Unterlagen vorliegen:

  1. INCI-Name sowie CAS- und EINECS/ELINCS-Nummer.
  2. eine detaillierte Zusammensetzung inklusive möglicher Spurenstoffe oder Verunreinigungen und 3. die Funktion im Produkt (z. B. Konservierung, Feuchtigkeitsspender, Farbgeber).
  3. Funktion im Produkt (z. B. Konservierung, Feuchtigkeitsspender, Farbgeber) und
  4. toxikologische Daten aus Studien oder anerkannten Datenbanken und
  5. Reinheitskriterien und Grenzwerte für Verunreinigungen.
  6. Sicherheitsdatenblätter (SDS).

Ohne diese Unterlagen ist eine rechtssichere Sicherheitsbewertung von Kosmetika nicht möglich.

Ausbildung und Qualifikation eines Sicherheitsbewerters

Die Sicherheitsbewertung von Kosmetika darf nur von Personen durchgeführt werden, die gemäß EU-Kosmetikverordnung über eine geeignete Ausbildung verfügen. In der Regel ist hierfür ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Bereiche erforderlich:

  • Pharmazie
  • Toxikologie
  • Medizin

oder einer vergleichbaren naturwissenschaftlichen Disziplin.

Zusätzlich muss der Sicherheitsbewerter in der Lage sein, eine Risikoanalyse durchzuführen und den Sicherheitsbericht mit nachvollziehbarer Begründung zu erstellen. Dies erfordert sowohl wissenschaftliche Fachkenntnisse als auch Praxiserfahrung in der Bewertung kosmetischer Inhaltsstoffe.

Ablauf einer Sicherheitsbewertung von Kosmetika

Eine typische Sicherheitsbewertung von Kosmetika folgt diesem Schema:

  1. Sammeln aller Rohstoff- und Produktdaten.
  2. Analyse der toxikologischen Eigenschaften jedes Inhaltsstoffes.
  3. Bewertung der Produktformulierung im Hinblick auf Exposition und mögliche Risiken.
  4. Erstellung des Sicherheitsberichts mit Schlussfolgerungen, Warnhinweisen und Anwendungsempfehlungen.
  5. Archivierung in der Produktinformationsdatei (PIF).

Hier finden Sie eine Checkliste für die Sicherheitsbewertung von Kosmetika zur Ansicht und  Download

Checkliste – Sicherheitsbewertung Kosmetika
© Cosmacon GmbH – Entwicklung und Beratung für innovative Kosmetik
StatusPrüfpunkteAnmerkungen
Allgemeine Produktinformationen
Produktname & Kategorie
Geplanter Anwendungsbereich
Verpackungsbeschreibung
Vollständige Zusammensetzung
INCI-Liste aller Inhaltsstoffe
Mengenangaben in %
Rohstoffdokumentation
INCI-Name
Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Technisches Datenblatt
Spezifikationen
Toxikologische Daten
Angaben zu Verunreinigungen (z.B. Schwermetallgehalt bei Pigmenten)
Stabilitätsreport
pH-Wert
Viskosität
Farbe, Geruch
Stabilität
Kompatibilität mit Verpackung
Mikrobiologische Sicherheit
Challenge-Test / Konservierungsbelastungstest
ArchivierungKann Cosmacon übernehmen
Vollständige Ablage in der PIF
Zugänglichkeit für Behörden

 

Checkliste Sicherheitsbewertung

Fazit

Eine Sicherheitsbewertung von Kosmetika ist weit mehr als ein formaler Schritt – sie ist der Garant für die Verbrauchersicherheit. Nur durch eine umfassende Datensammlung, eine fachgerechte Analyse und die Arbeit eines qualifizierten Sicherheitsbewerters kann sichergestellt werden, dass ein kosmetisches Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher in den Markt gebracht werden kann.

Wir können Sie dabei unterstützen, diese Bewertungen fachgerecht und effizient durchzuführen und so Ihre Marke langfristig zu stärken. Denn Ihre Produkte müssen sicher sein, damit Ihre Marke von Anfang an gut dasteht. Und das alles zum Festpreis von 750 Euro pro Produkt.

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Literatur: