Rohstoffsicherheit

Für kosmetische Mittel ist eine Sicherheitsbewertung zur Erfüllung der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 Art. 10 vorgeschrieben. Hierbei wird die Sicherheit des kosmetischen Mittels anhand der Rezeptur, der Inhaltsstoffe, der IFRA-Konformität des eingesetzten Parfumöls, der physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Stabilität, der Hautverträglichkeitstests, der Packmittel, der Anwendungs- und Warnhinweise sowie der Erfahrungen mit diesem oder ähnlichen Produkten beurteilt.

Es wird ein Gutachten, ein sogenannter Sicherheitsbericht verfasst, der Teil der Produktinformationsdatei ist und der zuständigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin muss jedes kosmetische Mittel bei der EU-Kommission verzeichnet werden. Das erfolgt über das Cosmetic Product Notification Portal CPNP.

Wir erstellen Sicherheitsbewertungen für Ihre Rohstoffe.

Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir folgende Leistungen an:

  • Sicherheitsbewertung und Erstellung eines Sicherheitsberichtes für Ihr kosmetisches Mittel oder Ihren Rohstoff
  • CPNP-Notifizierung Ihres Kosmetikmittels über das Cosmetic Product Notification Portal der EU-Kommission
  • Erstellung einer Produktinformationsdatei gemäß der Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009
  • Beratung bei der Erstellung rechtskonformer Etiketten, inklusive der Inhaltsstoffliste
  • Jegliche Beratung zur Umsetzung der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Kosmetika und dem Verständnis für Marktprodukte ist es eine besondere Herzensangelegenheit, dass die Rohstoffe in Kosmetikprodukten sicher und von hoher Reinheit sind.

Wir prüfen Ihre Rohstoffe auf Verunreinigungen.

Wir haben es häufig erlebt, dass kosmetische Rohstoffe gesundheitlich bedenkliche Verunreinigungen im einstelligem Prozentbereich aufwiesen. Sie wurden am Ende als nicht verkehrsfähig deklariert, da die sichere Verwendung des Produkts bei der Sicherheitsbewertung nicht nachgewiesen werden konnte. Soweit sollte es nicht kommen. Daher bieten wir Ihnen an, Sie bereits während der Entwicklungs- und Testphase Ihres neuen Rohstoffes zu begleiten.

Wir analysieren weiterhin, ob mit den vorliegenden toxikologischen Daten eine sichere Verwendung gewährleistet ist und unterbreiten gegebenenfalls Vorschläge für weitere Untersuchungen, damit Ihr Rohstoff die größtmögliche Anwendung in der Kosmetik finden kann.

Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir folgende Leistungen an:

  • Toxikologische Beurteilung, ob ein Rohstoff im kosmetischen Mittel einsatzfähig und sicher anwendbar im Sinne der EG-Kosmetikverordnung ist
  • Prüfung der Rohstoffe auf toxikologisch relevante Verunreinigung anhand der vorgelegten analytischen Daten
  • Gegebenenfalls Ausweisung weiterer Verunreinigungen

Wenn wir Sie bei der Entwicklung Ihres Rohstoffes sowie bei der Sicherheitsbewertung unterstützen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

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