SPF ungenügend? Was tun, wenn Testergebnisse nicht reproduziert werden
Kurzantwort: Es kommt vor, dass ein Sonnenschutz vor Markteinführung von einem akkreditierten Labor den ausgelobten Lichtschutzfaktor bestätigt bekommt – und später in einem Verbrauchertest das Urteil „SPF ungenügend“ erhält. Für Marken und Inverkehrbringer ist das ein echtes Dilemma: Beide Institute sind zertifiziert, beide arbeiten normbasiert, und dennoch stehen zwei unterschiedliche Ergebnisse im Raum. Dieser Beitrag ordnet das Problem neutral ein und zeigt, welche Handlungsoptionen bestehen.
Das Dilemma: zwei zertifizierte Institute, zwei Ergebnisse
Stellen Sie sich vor, ein Produkt wurde vor dem Verkauf ordnungsgemäß geprüft und mit dem korrekten Lichtschutzfaktor ausgelobt. Monate später testet eine unabhängige Stelle dasselbe Produkt erneut – und kommt zu einem deutlich niedrigeren Wert, im schlimmsten Fall zum Urteil „SPF ungenügend“. Wer hat nun recht?
Die unbequeme Antwort: Beide können nach ihren jeweiligen Verfahren korrekt gearbeitet haben. Das Ergebnis „SPF ungenügend“ ist nicht automatisch ein Beleg für ein schlechtes Produkt – es kann auch Ausdruck einer methodischen Streuung zwischen unterschiedlichen, jeweils anerkannten Prüfverfahren sein. Genau das macht die Lage für Inverkehrbringer so schwierig.
Der gesetzliche Rahmen: Was in der EU gilt
Sonnenschutzmittel dürfen in der EU nur dann mit einem bestimmten Lichtschutzfaktor beworben und verkauft werden, wenn dieser mit standardisierten, reproduzierbaren Testmethoden nachgewiesen wurde. Diese Anforderung ergibt sich unter anderem aus der Empfehlung der Kommission 2006/647/EG über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und die diesbezüglichen Herstellerangaben.
Die dafür etablierten Prüfnormen sind:
- ISO 24444 – In-vivo-Bestimmung des UVB-Schutzes (SPF). Sie gilt weithin als der „Goldstandard“ des SPF-Nachweises.
- ISO 24443 – In-vitro-Bestimmung des UVA-Schutzes (UVA-PF).
Ergänzend schreibt die EU-Empfehlung vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des ausgelobten SPF betragen muss. Wer den Lichtschutzfaktor nach diesen Normen nachgewiesen hat, hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermarktung erfüllt – auch dann, wenn ein späterer Test mit einer anderen Methode „SPF ungenügend“ ergibt.
Warum Ergebnisse überhaupt abweichen
Seit einigen Jahren kommt neben der klassischen In-vivo-Methode auch die HDRS-Methode (Hybrid Diffuse Reflectance Spectroscopy, standardisiert als ISO 23698) zum Einsatz. Sie kombiniert eine Messung auf der Haut mit einer In-vitro-Transmissionsmessung und wurde entwickelt, um ohne die ethisch heikle UV-Bestrahlung der Haut auszukommen. Studien attestieren ihr eine gute Korrelation mit ISO 24444.
In der Theorie sind die Verfahren also gleichwertig. In der Praxis können jedoch Schwankungen auftreten: Eine wiederholte Untersuchung eines bereits vermarkteten Produkts mit einer anderen Methode kann zu einem höheren – oder eben niedrigeren – Wert führen. Fällt der Wert deutlich, steht schnell das Urteil „SPF ungenügend“ im Raum, obwohl der ursprünglich nach ISO 24444 ermittelte Wert weiterhin gültig ist.
Besonders relevant ist das bei mineralischen UV-Filtern. Deren Schutzfaktor ist messtechnisch anspruchsvoller zu bestimmen als bei organischen Filtern – mit der Folge, dass gerade normkonforme Produkte mit mineralischen Filtern in solchen Nachtests wiederholt schlechter abgeschnitten haben.
Mineralische und organische Filter im Vergleich
| Mineralische (physikalische) Filter | Organische (chemische) Filter |
| Wirkstoffe wie Zinkoxid und Titandioxid reflektieren bzw. streuen UV-Strahlung an der Hautoberfläche. Gelten als besonders verträglich. | Absorbieren UV-Strahlung und wandeln sie in Wärme um. Ermöglichen leichte, unsichtbare Texturen. |
| Messung des Schutzfaktors ist wegen der Partikelverteilung methodisch anspruchsvoller. | Liefern in standardisierten Prüfverfahren tendenziell reproduzierbarere Messergebnisse. |
Dieser Unterschied erklärt einen Teil der Diskussion: Ein Produkt kann normkonform sein und trotzdem – je nach Filterprinzip und Messmethode – ein Ergebnis „SPF ungenügend“ erhalten.
Was Marken und Inverkehrbringer tun können
Wird Ihr Produkt öffentlich als „SPF ungenügend“ bewertet, sind mehrere Schritte sinnvoll – idealerweise parallel:
- Datenlage sichern. Legen Sie die ursprünglichen Prüfberichte nach ISO 24444 und ISO 24443 sowie die Rohdaten und die Sicherheitsbewertung geordnet vor. Das ist Ihre rechtliche Grundlage.
- Gegenprüfung veranlassen. Lassen Sie das Produkt erneut in einem akkreditierten Labor testen – möglichst nach derselben Norm, gegebenenfalls zusätzlich mit der abweichenden Methode, um die Streuung sichtbar zu machen.
- Transparent kommunizieren. Erklären Sie sachlich den Unterschied zwischen den Prüfverfahren, ohne das andere Institut abzuwerten. Verbraucher honorieren nachvollziehbare Fakten.
- Reformulierung prüfen. Wo Reproduzierbarkeit im Vordergrund steht, kann ein Wechsel oder eine Ergänzung hin zu organischen Filtern die messtechnische Robustheit erhöhen.
- Rückzug als Option, nicht als Schuldeingeständnis. Manche Anbieter nehmen ein Produkt freiwillig vom Markt, obwohl es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – schlicht, weil der öffentlich wahrgenommene Test Teil des Qualitätsversprechens gegenüber der eigenen Zielgruppe ist. Das ist eine strategische, keine rechtlich erzwungene Entscheidung.
Wichtig bleibt: Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich auf die SPF-Angabe. Ein abweichendes Testergebnis sollte deshalb nie ignoriert, sondern immer seriös überprüft werden – im Zweifel zugunsten der Sicherheit.
Transparenz schaffen: Prüfberichte zum Download – und was ein SPF-Test wirklich kostet
Ein wirksames Mittel gegen Verunsicherung ist radikale Offenheit. Bieten Sie Ihre Prüfberichte öffentlich zur Einsicht an – etwa als Download direkt auf der Produktseite. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst davon überzeugen, dass der ausgelobte Lichtschutzfaktor nach ISO 24444 bzw. ISO 24443 ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Zur Einordnung gehört auch, den finanziellen Aufwand transparent zu machen, der hinter einem einzigen Schutzfaktor steckt. Eine normgerechte SPF-Messung kostet je nach Methode und Institut rund 3.000 bis 6.000 Euro – und zwar pro Testprodukt und pro Methode. Wer sein Produkt mit allen aktuell diskutierten Verfahren absichern wollte, müsste also bis zu 18.000 Euro investieren – und selbst dann können, wie oben beschrieben, unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.
Erschwerend kommt hinzu: Die Testinstitute prüfen, sie beraten nicht. Sie liefern ein Messergebnis, aber keine Hilfestellung im Umgang mit abweichenden Werten. Die Verantwortung – und das volle Kostenrisiko – trägt allein der Inverkehrbringer.
Ein schweres Erbe: drei konkurrierende Messmethoden
Mit dem Nebeneinander mehrerer anerkannter Verfahren hat der europäische Rahmen den Marken einen schweren Stein ins Gepäck gelegt. Drei konkurrierende Messmethoden bedeuten für jeden Inverkehrbringer Unsicherheit, Mehrkosten und zusätzliche Angriffsfläche – ausgerechnet in einem Segment, das für die Hautgesundheit zentral ist. Denn UV-Strahlung gilt als Hauptursache der vorzeitigen Hautalterung; nach verbreiteten Schätzungen gehen bis zu 90 % der sichtbaren Hautalterung darauf zurück. Guter Sonnenschutz ist damit nicht Beiwerk, sondern eines der wirksamsten Anti-Aging-Produkte überhaupt.
Gerade deshalb braucht es als Anbieter von Sonnenschutzprodukten eine hohe Widerstandsfähigkeit – fachlich, wirtschaftlich und kommunikativ. Wer seine Datenlage sauber dokumentiert, offen zugänglich macht und die methodischen Zusammenhänge erklärt, verwandelt ein „SPF ungenügend“ von einer Bedrohung in eine Gelegenheit, Kompetenz und Transparenz unter Beweis zu stellen.
Häufige Fragen (FAQ)
Heißt „SPF ungenügend“ automatisch, dass das Produkt unsicher ist?
Nein. Es kann auf eine methodische Abweichung zwischen anerkannten Prüfverfahren zurückgehen. Eine seriöse Gegenprüfung schafft Klarheit.
Darf ich mein Produkt weiter verkaufen, wenn ein Test „SPF ungenügend“ ergibt?
Rechtlich entscheidend ist der normgerechte Nachweis (ISO 24444/24443). Ein abweichender Test ändert daran zunächst nichts – die Reputationsfrage ist davon aber unabhängig zu bewerten.
Warum betrifft das oft mineralische Filter?
Ihr Schutzfaktor ist wegen der Partikelverteilung schwieriger reproduzierbar zu messen als bei organischen Filtern.
Was ist der beste erste Schritt?
Alle Prüfberichte sichern und eine Gegenprüfung in einem akkreditierten Labor beauftragen.
Fazit
„SPF ungenügend“ ist für jede Marke ein Alarmsignal – aber nicht zwingend ein Qualitätsurteil. Solange Prüfnormen und Methoden nebeneinander bestehen, werden abweichende Ergebnisse vorkommen. Wer die eigene Datenlage sauber dokumentiert, transparent kommuniziert und im Zweifel zugunsten der Verbrauchersicherheit handelt, meistert das Dilemma souverän – unabhängig davon, welches Filterprinzip im Produkt steckt.
Sie möchten einen Sonnenschutz entwickeln oder als Private-Label-Produkt auf den Markt bringen?
Sonnenschutz gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen der Kosmetikentwicklung. Rezeptur, UV-Filtersystem, Galenik, Rohstoffqualität, Herstellungsverfahren und Verpackung müssen optimal zusammenspielen – und am Ende entscheidet die normgerechte Prüfung darüber, welcher Lichtschutzfaktor tatsächlich ausgelobt werden darf.
Cosmacon unterstützt Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung individueller Sonnenschutzprodukte – von der Auswahl und Kombination geeigneter UV-Filter über die Formulierungsentwicklung und Stabilitätsprüfung bis zur Organisation der erforderlichen SPF- und UVA-Prüfungen sowie der regulatorischen Markteinführung. Fragen Sie einfach an.
Wer schneller starten möchte, findet bei Tojo Cosmetics bereits entwickelte Private-Label-Sonnenschutzprodukte, die sich mit der eigenen Marke umsetzen lassen und für die entsprechende Prüf- und Produktdokumentationen vorliegen.
Dabei gehört für uns auch Transparenz zur professionellen Produktentwicklung: Wir setzen unsere gesamte Erfahrung und unser Know-how ein, um für unsere Kunden die bestmögliche und robusteste Formulierung zu entwickeln. Eine absolute 100%ige Garantie für ein bestimmtes Ergebnis bei jeder späteren SPF-Messung kann jedoch niemand seriös geben.
Denn Sonnenschutz bleibt ein komplexes Zusammenspiel aus Formulierung, Herstellung und Prüfmethodik. Unterschiedliche Testergebnisse können trotz sorgfältiger Entwicklung und normgerechter Prüfung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Unser Anspruch bei Cosmacon und Tojo Cosmetics ist deshalb nicht, unrealistische Garantien zu versprechen, sondern Sonnenschutzprodukte wissenschaftlich fundiert zu entwickeln, sorgfältig prüfen zu lassen und unsere Kunden auch dann kompetent zu begleiten, wenn Ergebnisse einmal nicht so ausfallen wie erwartet.
Denn gute Produktentwicklung zeigt sich nicht nur dann, wenn alles funktioniert – sondern auch darin, wie professionell man mit unerwarteten Ergebnissen umgeht.