Allergen-freie Parfums: die Antwort auf die neue Duftstoffallergen-Verordnung
Kaum ein Bestandteil prägt die Wahrnehmung eines Kosmetikprodukts so stark wie sein Duft – und kaum einer steht regulatorisch derart im Fokus. Duftstoffe zählen nach Nickel zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien; Schätzungen der EU gehen davon aus, dass zwischen einem und neun Prozent der europäischen Bevölkerung auf einzelne Duftstoffe sensibilisiert sind. Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 hat die EU-Kommission darauf reagiert und die Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffallergene von bislang 26 auf über 80 Substanzen erweitert – die erste Übergangsfrist endet bereits am 31. Juli 2026.
Für Marken und Hersteller stellt sich damit eine strategische Frage: Wie bleibt ein Produkt sensorisch attraktiv, ohne empfindliche Verbraucher auszuschließen und ohne die INCI-Liste mit Allergenen zu überfrachten? Eine der überzeugendsten Antworten sind allergen-freie Parfums. Gemeinsam mit spezialisierten Duftstoff-Partnern begleitet Cosmacon Marken bei genau dieser Umstellung – und ein solcher Partner hat mit einer eigenen Kollektion sensitizer-freier Duftkompositionen einen Weg aufgezeigt, in dem keiner der über 80 regulierten Sensibilisatoren oberhalb der Nachweisgrenze enthalten ist.
In diesem Beitrag stellen wir diese Kollektion samt Duftbeschreibungen vor, führen die neuen Allergene einzeln auf und zeigen, warum allergen-freie Parfums zu den wichtigsten Formulierungstrends der kommenden Jahre gehören.
Warum der Bedarf an allergenfreien Kosmetika wächst
Der Markt für sensitive Haut- und Körperpflege wächst seit Jahren überdurchschnittlich. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher bezeichnen ihre Haut als empfindlich, Dermatologen registrieren eine anhaltend hohe Zahl duftstoffbedingter Kontaktekzeme, und unabhängige Verbrauchermagazine werten deklarationspflichtige Duftstoffallergene in ihren Produkttests konsequent ab. Bislang hatten Hersteller im Grunde nur zwei Optionen: entweder ein vollständig parfümfreies Produkt – sensorisch oft ein Verzicht, denn auch Rohstoffe besitzen einen Eigengeruch, der abgerundet oder überdeckt werden will – oder ein klassisch parfümiertes Produkt mit entsprechend langer Allergen-Deklaration. Allergen-freie Parfums schließen genau diese Lücke: Sie ermöglichen ein vollwertiges, emotionales Duftprofil, ohne dass ein einziger deklarationspflichtiger Duftstoff auf der INCI-Liste erscheinen muss.
Besonders relevant ist das für Produktkategorien, in denen Verträglichkeit kaufentscheidend ist: Babypflege und Produkte für den Windelbereich, Sensitiv-Linien für Gesicht und Körper, medizinische Hautpflege und Apothekenkosmetik, Intimpflege sowie alle Produkte, die auf ein gutes Abschneiden in unabhängigen Produkttests abzielen. Auch im Private-Label-Geschäft fragen Handelsmarken zunehmend gezielt nach Rezepturen mit allergen-freien Parfums, um sich im Regal mit einem belastbaren Verträglichkeitsversprechen zu differenzieren.
Verordnung (EU) 2023/1545: die neue Liste der Duftstoffallergene
Am 26. Juli 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/1545 veröffentlicht; sie trat am 15. August 2023 in Kraft. Sie ändert Anhang III der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 und erweitert die Liste jener Duftstoffe grundlegend, die beim Überschreiten bestimmter Konzentrationen einzeln in der Liste der Bestandteile genannt werden müssen. Bislang galten 26 Duftstoffallergene als deklarationspflichtig – darunter bekannte Substanzen wie Linalool, Limonen, Citral, Geraniol oder Cumarin. Auf Basis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) wurden 56 zusätzliche Substanzen identifiziert und in Anhang III aufgenommen.
Die Eckdaten im Überblick: Kennzeichnungspflicht ab 0,001 % (10 ppm) in Leave-on-Produkten (Creme, Parfum, Haarstyling) und ab 0,01 % (100 ppm) in Rinse-off-Produkten (Duschgel, Shampoo, Seife). Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 neu in Verkehr gebracht werden, müssen den neuen Vorgaben entsprechen; für bereits im Markt befindliche Ware endet die Frist zur Bereitstellung am 31. Juli 2028. Danach können Überwachungsbehörden den Rückruf von Produkten mit alter Kennzeichnung anordnen.
Die 56 neuen deklarationspflichtigen Duftstoffe im Einzelnen
Die Verordnung nimmt sowohl einzelne Duftstoffmoleküle als auch zahlreiche natürliche ätherische Öle und Extrakte auf.
Neu deklarationspflichtige Einzelsubstanzen: Acetyl Cedrene, Amyl Cinnamal, Amyl Salicylate, Amyl Cinnamyl Alcohol, Anise Alcohol, Anethole, Benzaldehyde, Benzyl Alcohol, Benzyl Benzoate, Benzyl Cinnamate, Benzyl Salicylate, Butyl Phenyl Methylpropional, Camphor (Campher), Carvone, Beta-Caryophyllene, Cinnamal, Cinnamyl Alcohol, Citral, Citronellol, Coumarin, Dimethyl Phenethyl Acetate, Eugenol, Eugenyl Acetate, Farnesol, Geraniol, Geranyl Acetate, Hexadecanolactone, Hexamethylindanopyran, Hexyl Cinnamal, Hydroxycitronellal, Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde, alpha-Isomethyl Ionone, Isoeugenol, Isoeugenyl Acetate, Limonene, Linalool, Linalyl Acetate, Menthol, Methyl 2-Octynoate, 6-Methyl Coumarin, Methyl Salicylate, Pinene, 3-Propylidenephthalide, Rose Ketones, Salicylaldehyde, Santalol, Sclareol, alpha-Terpinene, Terpineol, Terpinolene, Tetramethyl Acetyloctahydronaphtalenes, Trimethylbenzenepropanol, Trimethylcyclopentenyl Methylisopentenol sowie Vanillin.
Neu deklarationspflichtige ätherische Öle & pflanzliche Extrakte: Cananga Odorata Oil/Extract (Ylang-Ylang), Cedrus Atlantica Oil/Extract (Atlaszeder), Cinnamomum Cassia Leaf Oil und Cinnamomum Zeylanicum Bark Oil (Zimt), Citrus Aurantium Flower Oil (Neroli), Citrus Aurantium Peel Oil (Bitterorange), Citrus Aurantium Bergamia Peel Oil (Bergamotte), Citrus Limon Peel Oil (Zitrone), Eucalyptus Globulus Oil (Eukalyptus), Eugenia Caryophyllus Oil (Gewürznelke), Evernia Furfuracea Extract (Baummoos) und Evernia Prunastri Extract (Eichenmoos), Jasmine Oil/Extract (Jasmin), Juniperus Virginiana Oil (Virginiazeder), Laurus Nobilis Leaf Oil (Lorbeer), Lavandula Oil/Extract (Lavendel), Lemongrass Oil (Zitronengras), Lippia Citriodora Absolute (Zitronenverbene), Mentha Piperita Oil (Pfefferminze) und Mentha Viridis Leaf Oil (Grüne Minze), Myroxylon Pereirae Oil/Extract (Perubalsam), Narcissus Extract (Narzisse), Pelargonium Graveolens Flower Oil (Rosengeranie), Pinus Mugo (Latschenkiefer) und Pinus Pumila (Zwergkiefer), Pogostemon Cablin Oil (Patchouli), Rose Flower Oil/Extract (Rose), Santalum Album Oil (Sandelholz) sowie Turpentine (Terpentin).
Zusätzlich gelten sogenannte Prehaptene und Prohaptene – Stoffe, die durch Luftoxidation oder Bioaktivierung erst zu bekannten Kontaktallergenen werden – als gleichwertig und unterliegen denselben Kennzeichnungspflichten. Auch bestehende Einträge wurden präzisiert, etwa durch die Ergänzung von Isomeren und die Angleichung der CAS- und EG-Nummern.
Der Spagat für die Hersteller: das Deklarations-Paradox
Für die Anbieter von Kosmetika entsteht daraus ein echter Spagat. Auf der einen Seite steht der berechtigte Wunsch nach mehr Transparenz und Verbraucherschutz; auf der anderen Seite die Sorge, dass genau diese Transparenz Kunden verunsichert. Denn die Verordnung betrifft nicht nur Neuentwicklungen – sie greift massiv in den Bestand ein.
Der entscheidende Punkt: Viele der neuen Allergene sind natürliche Bestandteile von Pflanzenextrakten und ätherischen Ölen. Sind sie dort oberhalb der Schwellenwerte nachweisbar, müssen sie künftig einzeln deklariert werden – selbst dann, wenn an der Rezeptur nichts geändert wurde. Bei einem Bestandsprodukt, das ein natürliches Lavendel-, Zitrus- oder Rosenöl enthält, können auf diese Weise plötzlich fünf, zehn oder noch mehr zusätzliche potenzielle Allergene deklarationspflichtig werden. Die INCI-Liste, die der Verbraucher seit Jahren kennt, wächst über Nacht um eine ganze Reihe fremd klingender Substanznamen.
Die natürliche Reaktion vieler Verbraucher auf ihr langjähriges Lieblingsprodukt ist absehbar: „Warum habt ihr mein Produkt geändert? Nehmt diese Allergene wieder heraus!“ Für die Anbieter ist das der Worst Case – denn es wurde nichts geändert. Das Produkt ist identisch mit dem von gestern; die Stoffe waren immer schon enthalten. Neu ist ausschließlich die Pflicht, sie zu benennen.
Diese Kommunikationsaufgabe – ein unverändertes Produkt mit plötzlich viel längerer Allergenliste zu erklären, ohne Vertrauen zu verlieren – ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Hinzu kommt: Duftstofflieferanten müssen deutlich mehr Analysen durchführen, Distributoren deutlich mehr Dokumentation bereitstellen, und die verlängerten INCI-Listen brauchen schlicht mehr Platz auf der Verpackung. Produkte dürften dadurch tendenziell teurer werden.
Genau hier setzen allergen-freie Parfums an: Wer für einen Sensitiv-Relaunch oder eine Neuentwicklung auf sensitizer-freie Duftkompositionen setzt, umgeht das Deklarations-Paradox von vornherein. Die INCI-Liste bleibt schlank, das Verträglichkeitsversprechen ist analytisch belegbar – und es gibt keine erklärungsbedürftige Allergen-Kaskade auf dem Etikett.
Was genau bedeutet „sensitizer-free“?
Die Duftstoff-Partner von Cosmacon definieren ihre sensitizer-freien Kompositionen über ein klares analytisches Kriterium: Keiner der über 80 Sensibilisatoren gemäß Verordnung (EU) 2023/1545 ist oberhalb der Nachweisgrenze von 10 ppm enthalten. Damit unterschreiten die Kompositionen selbst den strengen Leave-on-Schwellenwert – eine namentliche Allergen-Deklaration entfällt in jeder Produktkategorie.
Wichtig für die korrekte Kommunikation: Allergen-freie Parfums garantieren nicht, dass individuelle Unverträglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen sind – ein solches Versprechen wäre nach der Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013 auch nicht zulässig. Sie stellen jedoch sicher, dass keiner der wissenschaftlich als Kontaktallergen eingestuften und regulierten Duftstoffe in relevanter Menge enthalten ist. Für Auslobungen wie „ohne deklarationspflichtige Duftstoffallergene“ schaffen sie eine belastbare, analytisch überprüfbare Grundlage.
Bemerkenswert ist, dass drei der nachfolgenden Kompositionen als 100 % natürliche Varianten angeboten werden. Das ist formulierungstechnisch anspruchsvoll, denn gerade natürliche Rohstoffe und ätherische Öle bringen von Natur aus hohe Gehalte an Linalool, Limonen oder Citral mit. Natürliche allergen-freie Parfums erfordern deshalb eine äußerst gezielte Rohstoffauswahl – und eröffnen der zertifizierten Naturkosmetik völlig neue Möglichkeiten.
Die sensitizer-freie Duftkollektion im Überblick
Die aktuelle Kollektion eines Cosmacon-Partners (Stand 09/2025) umfasst elf Duftrichtungen für die Personal Care – von grün-frisch über blumig bis fruchtig. Sechs Kompositionen sind neu im Portfolio, drei davon vollständig natürlichen Ursprungs:
| Duftkomposition | Duftbeschreibung | Art.-Code |
|---|---|---|
| Aloe Flower | frisch, blättrig-grün, aldehydisch, Azalee, Apfel, Birne, kosmetisch, holzig | P0242267 |
| Apple & Eve | fruchtig, reif, Apfel, typisch | P0228489 |
| Balmy Blossom (100 % natürlich)NEU | frisch, blumig, kosmetisch, transparent, Eukalyptus, balsamisch, pudrig, Zedernholz, Sandelholz | P0252724 |
| Blue Temptation | frisch, zitrisch, fruchtig, aquatisch, blumig, Moschus | P0228185 |
| Cucumber Care (100 % natürlich) | frisch, grün, typisch | P0252062 |
| Meadow FreshNEU | frisch, zitrisch, grün, blättrig, wurzelig, kräuterig, koniferenartig, minzig, blumig, Moschus, Amber | P0242358 |
| Med Sensitive | aldehydisch, grün, blumig, kosmetisch, cremig, fruchtig, Sandelholz, Amber | P0242505 |
| Pampering FlowersNEU | frisch, blumig, Azalee, Magnolie, Flieder, kosmetisch, holzig, Zedernholz, Sandelholz, Amber, Moschus | P0242630 |
| Pink BloomNEU | frisch, blumig, Pfirsichblüte, Rose, grün, fruchtig, Pfirsich, kosmetisch, holzig, Moschus | P0242625 |
| Rose EssenceNEU | blumig, frisch, Rose, typisch | P0273854 |
| Tender Touch (100 % natürlich)NEU | blumig, frisch, Eukalyptus, Minze, Orchidee, Azalee, kosmetisch, cremig, balsamisch, holzig, Moschus | P0252725 |
Von der Duftauswahl zur fertigen Rezeptur
Eine sensitizer-freie Duftkomposition ist die halbe Miete – die andere Hälfte ist die Rezeptur, in der sie wirkt. Duftstoffe interagieren mit Emulgatoren, Tensiden und Wirkstoffen; Dosierung, Stabilität und das sensorische Zusammenspiel müssen produktspezifisch geprüft werden. Auch die Gesamtbetrachtung im Sicherheitsbericht (CPSR) bleibt Pflicht: Ein Produkt mit allergen-freien Parfums durchläuft die Sicherheitsbewertung, die Stabilitäts- und die Kompatibilitätsprüfung wie jedes andere Kosmetikum. Der Vorteil liegt an anderer Stelle – in der schlanken INCI-Liste, der besseren Ausgangsposition bei Verbrauchertests und einem Verträglichkeitsargument, das sich analytisch belegen lässt.
Für Marken ergeben sich daraus konkrete Chancen: Sensitiv-Relaunches bestehender Linien, Neuentwicklungen in der Baby- und Kinderpflege, dermokosmetische Konzepte für Apotheke und Fachhandel oder zertifizierte Naturkosmetik mit natürlichen allergen-freien Parfums. Und nicht zuletzt: Wer jetzt – mitten in der Umstellungsphase der Verordnung (EU) 2023/1545 – neue Produkte plant, kann das Thema Allergenkennzeichnung von vornherein elegant lösen, statt später verlängerte INCI-Listen erklären zu müssen.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind allergen-freie Parfums?
Duftkompositionen, in denen keiner der über 80 deklarationspflichtigen Duftstoffallergene gemäß Verordnung (EU) 2023/1545 oberhalb der Nachweisgrenze von 10 ppm enthalten ist. Sie müssen daher in keiner Produktkategorie namentlich als Allergen deklariert werden – auf der INCI-Liste erscheint nur „Parfum“.
Warum werden bei unveränderten Bestandsprodukten plötzlich mehr Allergene deklariert?
Weil viele der 56 neuen Allergene natürliche Bestandteile ätherischer Öle und Pflanzenextrakte sind. Sind sie oberhalb der Schwellenwerte nachweisbar, müssen sie künftig einzeln genannt werden – auch ohne Rezepturänderung. Ein seit Jahren identisches Produkt kann so über Nacht fünf bis zehn oder mehr zusätzliche Allergene auf dem Etikett tragen. Geändert wurde nichts; neu ist nur die Deklarationspflicht.
Was regelt die Verordnung (EU) 2023/1545?
Sie erweitert Anhang III der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 und erhöht die Zahl der deklarationspflichtigen Duftstoffallergene von 26 auf über 80 – einschließlich natürlicher Öle und Extrakte. Die Kennzeichnungspflicht greift ab 0,001 % in Leave-on- und ab 0,01 % in Rinse-off-Produkten. Neu in Verkehr gebrachte Produkte müssen ab dem 31. Juli 2026 konform sein, Bestandsware bis zum 31. Juli 2028.
Gibt es allergen-freie Parfums auch für Naturkosmetik?
Ja. Aus dem Portfolio der Cosmacon-Partner stehen mit Balmy Blossom, Cucumber Care und Tender Touch drei Kompositionen zu 100 % natürlichen Ursprungs zur Verfügung – eine Besonderheit, da natürliche Rohstoffe häufig hohe Gehalte an Linalool oder Limonen mitbringen.
Darf ein Produkt mit sensitizer-freiem Parfum als „hypoallergen“ ausgelobt werden?
Nur mit Belegen. Claims wie „hypoallergen“ müssen gemäß Verordnung (EU) Nr. 655/2013 substantiiert werden. Rechtssicherer sind präzise Aussagen wie „ohne deklarationspflichtige Duftstoffallergene“, gestützt auf die Analytik des Duftstofflieferanten und die produktbezogene Sicherheitsbewertung.
Fazit: Duft und Verträglichkeit sind kein Widerspruch mehr. Sie möchten ein Sensitiv-Produkt mit allergenfreier Beduftung entwickeln oder ein Bestandsprodukt vor dem Deklarations-Paradox schützen? Cosmacon entwickelt Ihre individuelle Rezeptur – von der Duftauswahl über Stabilitäts- und Kompatibilitätsprüfungen bis zum fertigen Sicherheitsbericht. Wenn es schneller gehen soll: Tojo Cosmetics bietet innovative White-Label-Konzepte, die sich mit sensitizer-freien Duftkompositionen veredeln lassen. Sprechen Sie uns an!