1 2 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Y Z

Kosmetikregistrierung in China

Umriss des Landes China mit Flagge

Kosmetikregistrierung in China – Voraussetzungen und Prozess im Überblick

Unternehmen, die Kosmetikprodukte auf dem chinesischen Markt anbieten möchten, müssen seit Inkrafttreten der neuen Kosmetikverordnung (Mai 2021) zahlreiche neue Anforderungen erfüllen.

Was gilt als Kosmetikum?

Nach chinesischem Recht gelten als Kosmetika chemisch hergestellte Produkte für die tägliche Anwendung, die auf Haut, Haare, Lippen, Nägel oder andere Körperoberflächen aufgetragen werden – zur Reinigung, Pflege, zum Schutz oder zur Verschönerung.

Klassifizierung: Allgemeine vs. spezielle Kosmetikprodukte

Für die Registrierung wird zwischen allgemeiner Kosmetik und spezifischer Kosmetik unterschieden:

  • Allgemeine Kosmetik:Haut-, Haar-, Nagelpflege, Make-up, Parfums – erfordern lediglich eine Anmeldung vor Markteinführung (Filing).
  • Spezielle Kosmetik:Produkte mit Wirkversprechen wie Whitening, Sonnenschutz, Anti-Haarausfall, Haarfärbung, Dauerwelle oder Anti-Pigmentflecken – benötigen eine behördliche Zulassung vor Markteinführung (Registration).

Für Produkte wie Enthaarungsmittel, Deodorants, Büstenpflege, Slimming-Produkte oder Haarwuchsmittel gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2025.

Ablauf der Kosmetikregistrierung in China

Schritt 1: Bevollmächtigte Person und Kontoeröffnung

Ausländische Unternehmen müssen eine verantwortliche Person mit Sitz in China benennen, um die Anmeldung durchzuführen. Danach erfolgt die Kontoeröffnung auf dem Registrierungsportal der NMPA (National Medical Products Administration):
👉 https://zwfw.nmpa.gov.cn/web/index

Schritt 2: Vorbereitung der Unterlagen

Die folgenden Informationen sind erforderlich:

  • Produktdetails: Name, Formulierung, Anwendung, Wirkung, Zielgruppe, Körperpartie
  • Labeling, Dosierung, Musterproben
  • Hersteller- und Lieferantenangaben, Qualitätsmanagementsystem, evtl. Lizenzhersteller
  • Angaben zu unerwünschten Reaktionen & Nachweis über ein Bewertungssystem
  • GMP-/ISO-/QMS-Zertifikate
  • Sicherheitsbewertungen, Rezepturen mit Prozentangaben, Herstellungsverfahren
  • Rohstoffspezifikationen, MSDS für kritische Inhaltsstoffe
  • Zertifikat für freien Verkauf

Bearbeitungszeit: ca. 30 Tage

Schritt 3: Prüfung durch die Behörden

Nach Einreichung der Unterlagen wird das Dossier durch die NMPA geprüft. Bei Ablehnung sind Korrekturen erforderlich. Nach deren Freigabe kann die Registrierung des Imports und Verkaufs angekündigt werden.

Bei einer zweiten Prüfung können weitere Dokumente angefordert werden. Erfolgt die Genehmigung, stellt die NMPA das elektronische Anmeldeformular sowie Import- und Verkaufsgenehmigung aus.

Zeitrahmen

  • Allgemeine Kosmetik: 3–4 Monate
  • Spezielle Kosmetik:je 3–6 Monate für die Prüfphasen; zusätzliche technische Prüfung durch die NMPA erforderlich

 

 

Neue Anforderungen für die Kosmetikregistrierung in China

  • Ab Januar 2021:Nachweis über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem
  • Ab Mai 2021:Angabe aller Inhaltsstoffe inkl. Hersteller, Lieferant, Handelsname
  • Ab Januar 2022:Sicherheitsdaten für funktionale Rohstoffe
  • Ab Januar 2023:Sicherheitsdaten für alle Inhaltsstoffe

Zudem sind Wirksamkeitsnachweise auf der Online-Plattform der NMPA zu veröffentlichen – je nach Produktgruppe z. B. Literatur, Studien, klinische Tests oder Verbrauchertests.

Tierfreie Kosmetik

Seit dem 1. Mai 2021 dürfen allgemeine Kosmetika ohne Tierversuche in China in den regulären Handel gebracht werden – nicht nur über Online-Plattformen, sondern auch im stationären Verkauf.

Beteiligte Parteien

Der Antragsteller ist in der Regel der Markeninhaber. Dieser:

  • produziert selbst oder beauftragt andere Hersteller
  • trägt die Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
  • führt ein Qualitätsmanagementsystem
  • dokumentiert und bewertet unerwünschte Wirkungen
  • benennt eine qualifizierte Fachperson mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung

Verantwortliche Person in China

Diese übernimmt die Registrierung im Namen des ausländischen Antragstellers – es kann sich z. B. um den Importeur, Distributeur oder eine Agentur handeln. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Registrierung von Produkten und neuen Rohstoffen
  • Überwachung von Sicherheitsaspekten, Rückrufen und unerwünschten Reaktionen
  • Kommunikation mit chinesischen Behörden
  • Vorläufige Verantwortung für die Produktsicherheit in China

 

 

Umgang mit vertraulichen Informationen

Die Kosmetikregistrierung erfordert die Offenlegung sensibler Daten wie:

  • Prozentuale Rezepturen
  • Herstellungsprozesse
  • Rohstofflieferanten und Spezifikationen

Diese Informationen werden an die benannte Person in China weitergegeben – eine Vertrauensbeziehung ist daher essenziell.

Tipp: Statt den Distributeur zu benennen, kann es sinnvoller sein, mit einer Niederlassung eines deutschen Unternehmens in China zusammenzuarbeiten. Diese bietet langfristige Stabilität, unterstützt bei der Registrierung, bei Produktrückrufen und beim Jahresbericht an die NMPA.

Fazit

Cosmacon GmbH entwickelt für Sie kosmetische Produkte, die nicht nur wirksam und markentauglich sind, sondern auch die regulatorischen Anforderungen – wie etwa für die Registrierung in China – von Anfang an berücksichtigen. Nutzen Sie unsere Expertise für eine effiziente, zielgerichtete Produktentwicklung auf internationalen Märkten.

 

Wenn es schnell gehen soll:

✨ Unser Partner Tojo Cosmetics bietet innovative, wirkstoffreiche Private Label Produkte – schnell verfügbar, hochwertig und perfekt für Marken, die mit Leidenschaft und Qualität überzeugen wollen.