Wer darf Kosmetika herstellen?

Wer darf Kosmetika herstellen? Welches sind die Voraussetzungen?

Wer darf Kosmetika herstellen? Diese Frage stellen sich viele, die zu Hause mit Wirkstoffen und Substanzen experimentieren und gerne ihre eigenen Produkte auf den Markt bringen möchten. Keine Sorge: Niemand braucht dafür einen Doktortitel oder ein abgeschlossenes Studium. Dennoch müssen natürlich verschiedene Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden, und die sind durchaus streng. Ansonsten könnte jeder nach Lust und Laune zwischen Kühlschrank, Herd und Küchentisch eigene Formulierungen herstellen, abfüllen und in den Handel bringen. Die Folgen wären nicht auszudenken: Eine mangelnde Hygiene, falsche oder gar schädliche Inhaltsstoffe sowie fragwürdige Rezepturen könnten krankmachende und im schlimmsten Fall sogar lebensgefährliche Konsequenzen haben. Die Frage „Wer darf Kosmetika herstellen?“ lässt sich somit folgendermaßen beantworten: Jeder, der sich an die Vorschriften und Guidelines hält und sich regelmäßig auditieren lässt.

Wer darf Kosmetika herstellen: Das Wichtigste im Überblick

Diese Grundsätze sollten bei der Frage „Wer darf Kosmetika herstellen?“ beachtet werden:

– Die Europäische Kosmetik-Verordnung muss eingehalten werden.

– Die Kosmetik GMP muss eingehalten werden.

– Optimale Möglichkeiten für eine sichere und hygienische Lagerung müssen vorhanden sein.

– Interessenten sollten frühzeitig mit dem zuständigen Überwachungsamt Kontakt aufnehmen.

Wer darf Kosmetika herstellen: Wer oder was ist GMP?

GMP ist die Abkürzung für Good Manufacturing Practice, was übersetzt „Gute Herstellungspraxis“ bedeutet. Unter diesem Begriff finden wir Richtlinien, die der Qualitätssicherung von Produktionsabläufen bei der Herstellung von Arzneimitteln, Lebens- und Futtermitteln sowie Kosmetik dienen. Auch die Produktionsumgebung wird in diesen Richtlinien berücksichtigt. Die Einhaltung der GMP Guidelines trägt zur Gewährleistung der Produktqualität bei und stellt sicher, dass die Anforderungen der Gesundheitsbehörden beachtet wurden. Im pharmazeutischen Bereich, aber auch in der Kosmetikbranche hat die Qualitätssicherung eine sehr hohe Bedeutung. Schon kleinste Abweichungen oder Defizite könnten schließlich auf die Gesundheit der Konsumenten direkte und massive Auswirkungen haben.

Welche Elemente umfasst die GMP?

In Verbindung mit der Guten Herstellungspraxis wird von einem GMP-gerechten Qualitätssicherungssystem gesprochen. Das wiederum umfasst verschiedene Elemente, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wer darf Kosmetika herstellen: die Vorschriften

An erster Stelle steht das Dokumentenmanagement, das sich auf Vorgabedokumente wie Formblätter und Arbeitsanweisungen sowie auf Aufzeichnungen bezieht. Es muss sichergestellt sein, dass Computersysteme über einen sogenannten Audit Trail (deutsch: Prüfpfad) verfügen, der digitale Arbeitsprozesse präzise und manipulationssicher aufzeichnet. Dazu gehören auch eventuelle Änderungen.

Bei der Frage „Wer darf Kosmetika herstellen?“ spielt auch das zweite Element der GMP eine wichtige Rolle, denn hier geht es um das Abweichungsmanagement. So müssen ungeplante Abweichungen von Vorgabedokumenten oder den Prinzipien der GMP dokumentiert und bewertet werden. Beim Änderungsmanagement geht es hingegen unter anderem darum, geplante Änderungen vor der Umsetzung von der Qualitätssicherung genehmigen zu lassen. Die anschließende Umsetzung ist dann natürlich auch zu dokumentieren.

Ein weiterer Baustein der Guten Herstellungspraxis ist die Qualifizierung von Ausrüstung. Ist die Ausrüstung für den Zweck geeignet? Funktioniert sie einwandfrei und zuverlässig? Das bedeutet jedoch nicht, dass ein professionelles Labor gebraucht wird, wenn Sie sich fragen „Wer darf Kosmetika herstellen?“ Eine Arbeitsfläche aus Metall, die sich hygienisch reinigen lässt, könnte beispielsweise schon ausreichen. Außerdem sollten Rohstoffe und fertige Produkte getrennt voneinander gelagert werden. Weitere Faktoren sind das Risikomanagement sowie interne Audits.

Der Geltungsbereich der GMP

Bei der Frage „Wer darf Kosmetika herstellen?“ sollte unbedingt beachtet werden, dass die GMP grundsätzlich für alle Produktionsschritte und Bereiche gilt. Angefangen beim Personal über die Betriebshygiene bis hin zur Prüfung der Endprodukte. Die Einhaltung der Vorschriften ist auch keine Kann-Sache, für die sich ein Hersteller womöglich aus Gründen des Marketings freiwillig entscheiden kann. Vielmehr ist die GMP in der Kosmetik-Verordnung gesetzlich verankert und darf nicht umgangen werden. Wer seine Produkte nach dieser Norm herstellt, erfüllt die Anforderungen nach DIN EN ISO 22716.

Allerdings ist für die tägliche Arbeit und den Umgang mit der GMP ein ausreichendes Verständnis für die Norm erforderlich. Wer sich also fragt „Wer darf Kosmetika herstellen?“, sollte genau wissen, wie die Umsetzung zu erfolgen hat.

Wer darf Kosmetika herstellen: Der IFS Standard

Der IFS Standard wurde für Hersteller von Körperpflegeprodukten konzipiert und dient dazu, sowohl die Qualität als auch die Sicherheit von verschiedenen Prozessen und kosmetischen Produkten zu beurteilen. Eine entsprechende Zertifizierung schafft Transparenz und erhöht das Vertrauen beim Verbraucher. Der Hersteller reduziert auf diese Weise Risiken und hat mit dem Zertifikat ein aussagekräftiges Argument für die Platzierung im Handel. Der IFS Standard wird auf der ganzen Welt im Handel anerkannt.

Die Einhaltung der Vorschriften hat oberste Priorität

Die Herstellung von Kosmetik ist an keine spezielle Qualifikation gebunden, die Vorschriften der Kosmetik-Verordnung und der GMP sind jedoch zwingend einzuhalten. Außerdem müssen sich Hersteller regelmäßig auditieren lassen.

Eine Herstellung nach den bekannten Siegeln für Naturkosmetik ist natürlich ebenfalls möglich, allerdings meist teurer. Wer mit dem Gedanken spielt, kosmetische Produkte herzustellen, sollte zudem sehr flexibel sowie in der Lage sein, die verschiedensten Verpackungen abfüllen zu können. Die Beantwortung der Frage „Wer darf Kosmetika herstellen?“ hängt somit von verschiedenen Faktoren ab. Cosamcon berät Sie gerne zur Herstellung von Kosmetik.