Hautmikrobiom-Claims

Hautmikrobiom-Ökosystem, Auslobungen, Staph. aureus, Staph. epidermis

Hautmikrobiom-Claims, wie alle Auslobungen zu kosmetischen Produkten, sollten aussagekräftig, nicht irreführend und mit einem direkten Bezug zur Haut bzw. dem Hautmikrobiom sein.

Einige Kosmetika enthalten weder pro- noch präbiotische Substanzen, sondern leiten ihre Hautmikrobiom-Claims daher, dass sie keine möglicherweise für das Hautmikrobiom störenden oder schädlichen Substanzen enthalten. Sie werden als „Hautmikrobiom-freundlich“/ „microbiome friendly“ / „erhält das Hautmikrobiom“ ausgelobt. Sie sind frei von bestimmten Inhaltsstoffe, wie Konservierungsmitteln, Natriumlaurylsulfat (SLS), oder mit milden, hautverträglichen Substanzen formuliert

Viele Pro- und Präbiotika sind für das Darmmikrobiom wirksam und die Aussagen nicht ohne weiteres als Hautmikrobiom-Claims verwendbar, auch wenn vielleicht ein positiver Effekt auf der Haut feststellbar ist.

In-vitro-Tests, in denen der Wirkstoff mit einzelnen Mikroorganismen in einer Nährlösung zusammengebracht wird, können die Wirkung auf die Haut nicht ausreichend erfassen.

Um aussagekräftige Hautmikrobiom-Claims machen zu können, müsste die prä- oder probiotische Wirkung in vivo beispielsweise an von der Haut der Testpersonen gewonnenen Staphylokokken nachgewiesen werden.

Das Hautmikrobiom muss selbst untersucht werden, anstatt Aussagen aus dem Lebensmittel-/Nahrungsergänzungsbereich für Hautmikrobiom-Claims abzuleiten.

Unter den verwendeten Hautmikrobiom-Claims sind bisher nur wenige, die sich auf in-vivo-Test stützen.

Hier einige Hautmikrobiom-Claims, die in-vivo bestätigt worden sind

So sollen probiotische Lactobacillus Extrakt-Filtrate das Wachstum von Staphylococcus epidermis fördern und das Wachstum von Staphylococcus aureus hemmen. Diese Effekte sind in vitro und in vivo nachgewiesen und oft mit der Auslobung „stimulate your skin balance“ / „stimulieren das Gleichgewicht der Haut“ versehen.

Das postbiotische Lactobaclilus plantarum HEAL 19 Ferment zeigt in vitro anti-inflammatorische Effekte durch IL-8 Regulation. Eine in vivo Studie belegt die positiven Effekte auf die Hautbarriere und Hautfeuchtigkeit. Die entsprechenden Hautmikrobiom-Claims können „restoring skin’s instinctive defenses“ / „stellt die hauteigenen Abwehrkräfte wieder her“ oder „microbiota pathway regulation“ / „reguliert Mikrobiom-Pfade“ lauten.

Weitere Hautmikrobiom-Claims, die meist durch in-vitro-Studien gestützt sind:

„microbiome-friendly“ / „mkrobiom-freundlich“

Diese Auslobung basiert auf In-vitro-Untersuchungen kleiner Gruppen von Leitkeimen zum Einfluss auf der Hautmikrobiom.

„biome-friendly“ / „biom-freundlch“ / „live probiotic“ / „lebende Probiotika“ / „formulated with peacekeeper bacteria for healthier looking skin“ / „mit verträglichen Bakterien für gesünder erscheinende Haut“

Basis für diese Auslobung ist der Einsatz von einem probiotischen Bakterienstamm von Nitrosomonas eutropha. Neutrosomanas eutropha-Bakterien leben auf der Haut, werden aber z.B. durch sehr warmes Duschen abgespült. Als Inhaltsstoffe z.B. in Duschprodukten sollen sie helfen, den Verlust auszugleichen und die Haut geschmeidig zu halten.

„increases your skin’s natural diversity“ / „verbessert die natürliche Diversität“

Ausgewählte schonende natürliche Inhaltsstoffe sollen die Diversität des Hautmikrobioms unterstützen.

Hautmikrobiom Claims – Tests zum Staphylococcus epidermis

Vielfach wird der förderliche Effekt auf Staphylococcus epidermis und der hemmende Einfluss auf Staphylococcus aureus den Hautmikrobiom-Claims zugrunde gelegt. Beispiele sind:

„rebalancing skin ecosystem“ / „gleicht das Haut-Ökosystem aus“

Basis für die Auslobung sind die Wirkungen eines Hefehydrolysates und eines postbiotischen fermentierten Lactobacillus-Stamms auf Staphylococcus epidermis und Staphylococcus aureus.

„regulates the microbiom“ / „reguliert das Mikrobiom“

Inulin und ein Joghurtextrakt (Präbiotika) sollen das Verhältnis z.B. von Staphylococcus epidermis und Staphyllococcus aureus zueinander positiv verändern.

„stimuliert, stabilisiert und regeneriert die Hautflora“ / „starke gesunde Haut“

Ein postbiotischer Lactobacillus-Extrakt soll das Verhältnis von Staphylococcus aureus und Staphyllococcus epidermis beeinflussen.

Hautmikrobiom Claims zur Verwendung von Prä- und Postbiotika

„prebiotic and postbiotic skin care“ / „präbiotische und postbiotische Hautpflege“

Beispielsweise werden die Präbiotika Alpha-Glucan Oligosaccharid und Inulin und ein postbiotisches Lactobacillus Extrakt-Filtrat eingesetzt.

Ein präbiotisches Fructosesaccharid vermindert in-vitro das Wachstum von Staphylococcus aureus und wird als „prebiotic hygiene“ / „präbiotische Hygiene“ ausgelobt.

Alpha-Glucan Oligosaccharid und Galactoarabinan als Präbiotika werden beispielsweise sie folgt ausgelobt:

„active, sugar-derived prebiotic helps to maintain a healthy balance in the skin’s microflora“ / aktive, aus Zuckern gewonnene Präbiotika tragen zu einem gesunden Gleichgewicht in der Mikroflora der Haut bei“ / „deeply cleanses without disturbing the skin’s delicate microbiome“ / „reinigt tiefreichend, ohne das empfindliche Mikrobiom zu stören“

Zusammenfassung Hautmikrobiom-Claims

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Hautmikrobiom-Claims meist auf der Verwendung von Prä-, Pro- und oder Postbiotika basieren, die auf das Verhältnis von Staphylococcus epidermis und Staphylococcus aureus zielen, in-vivo-Nachweise für diese Hautmikrobiom-Claims bisher aber selten erbracht worden sind.

Die Formulierung von Hautmikrobiom-Claims verlangt Fingerspitzengefühl, um nicht als irrführend angesehen zu werden oder in die Nähe von Arzneimitteln zu rücken. So kann die Aussage, ein Hautpflegeprodukt könne das Hautmikrobiom derart beeinflussen, dass die Immunität der Haut gegen Infektionen verbessert wird, für ein kosmetisches Produkt kritisch sein.

Wenn Sie Produkte mit Wirkstoffen entwickeln lassen, die das Hautmikrobiom positiv beeinflussen, fragen Sie gerne bei uns an.

Quellen:

  • Pippins, R., (2019): Legal considerations for marketing skin microbiome products
  • Verordnung (EU) 655/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 zur Festlegung gemeinsamen Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln