2-Phenoxyethanol

2-Phenoxyethanol, Phenoxyethanol

Es gibt Inhaltsstoffe, die haben in hochwertiger Kosmetik einfach nichts zu suchen. Denn sie haben keinen wirklichen Nutzen für die Hautpflege, dafür aber viele Nachteile. Trotzdem sind sie in vielen Produkten enthalten. Weil sie zum Beispiel als Konservierungsstoffe einen gewissen Zweck erfüllen. Und weil sie sehr billig sind und den Herstellern eine hohe Marge bringen. Ein solcher Stoff ist 2-Phenoxyethanol. Wir bei Cosmacon verwenden diesen Stoff schon lange nicht mehr. Genauso wie andere gelistete Konservierungsstoffe, auf die wir konsequent verzichten. Warum 2-Phenoxyethanol für gute Kosmetik tabu sein sollte, erklärt dieser Artikel.

Was ist 2-Phenoxyethanol?

2-Phenoxyethanol ist eine flüssige, zähflüssige, organische Verbindung mit geringer Wasserlöslichkeit und schwachem Geruch. Es wird durch die Reaktion von Phenol mit dem farblosen Gas Ethylenoxid hergestellt. Der Stoff wird in vielen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel als Lösungsmittel in Stempelfarben und Tinten, als Betäubungsmittel für Fische und als Fixiermittel für Seifen. Auch in Impfstoffen, Feuchttüchern und Gleitmitteln ist es enthalten. Auch in kosmetischen Produkten, die mit der Haut in Berührung kommen, wird 2-Phenoxyethanol gerne eingesetzt, da es als Konservierungsmittel Bakterien, Schimmelpilze und Hefen abwehrt. Und tatsächlich kommen sehr viele kosmetische Produkte nicht ohne Konservierungsstoffe aus, da sie sonst nicht mikrobiologisch stabil wären, d.h. nach dem ersten Öffnen an der Luft verderben würden. Doch es gibt deutlich bessere Alternativen zu 2-Phenoxyethanol, das zu den billigsten Konservierungsmitteln überhaupt gehört. Der Stoff ist seit einiger Zeit umstritten, zudem werden immer mehr Nachteile bekannt. Auch wenn die EU-Kosmetikverordnung wegen der toxischen Wirkung auf Leber und Blut ohnehin nur eine maximale Einsatzkonzentration von 1,0 Prozent erlaubt, wäre es besser, ganz auf 2-Phenoxyethanol zu verzichten. Dafür sprechen mehrere Gründe.

Nachteile und mögliche Wirkungen von 2-Phenoxyethanol

Die organische Verbindung steht seit langem im Verdacht, das Nervensystem und das Erbgut zu schädigen. Außerdem wird ihr eine kanzerogene, also krebserregende Wirkung nachgesagt. Abschließende Forschungsergebnisse liegen derzeit allerdings noch nicht vor. Dennoch: Der Verdacht steht im Raum und das Risiko kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Vorsicht ist auch bei der Kombination mit dem Stoff geboten. Bei der Herstellung von Konservierungsmitteln wird 2-Phenoxyethanol beispielsweise gerne mit Methyldibromoglutaronitril gemischt. Diese Mischung wird als MDBGN/PE bezeichnet.

Diese Mischung ist jedoch nicht ungefährlich, da sie Allergien vom Typ IV auslösen kann. Dabei handelt es sich um eine so genannte zellvermittelte Spättypallergie, die von Dermatologen auch als Kontaktallergie bezeichnet wird. Der Anteil der durch MDBGN/PE verursachten Allergien liegt bei vier Prozent, was angesichts der Vielzahl bekannter Allergene ein relativ hoher Wert ist. Zu den häufigsten Symptomen gehören die Bildung von Bläschen und Quaddeln, mehr oder weniger starke Schwellung und Rötung, aber auch Schuppung der Haut. Aus diesem Grund wurde die Kombination von Leave-on-Produkten, also Kosmetika, die auf der Haut verbleiben und nicht unmittelbar nach der Anwendung abgewaschen werden, verboten.

In Palau, einem Inselstaat im Pazifischen Ozean, darf Phenoxyethanol ab Januar 2020 nicht mehr in Sonnenschutzmitteln enthalten sein. Das Verbot soll zum Schutz der Korallenriffe beitragen und stützt sich auf eine Studie aus dem Jahr 2017. Die Studie untersuchte die Verschmutzung der Unterwasserwelt im Ongeim’l Tketau, einem See, der auch als Jellyfish Lake oder Quallensee bekannt ist, weil sich dort zu Spitzenzeiten bis zu 30 Millionen Quallen aufhalten.

Darüber hinaus hat auch die EU eine neue, verbindliche Einstufung von 2-Phenoxyethanol vorgenommen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CLP). Während bisher „nur“ die Gefahrenhinweise H319 („Verursacht schwere Augenreizung“) und H302 („Gesundheitsschädlich beim Verschlucken“) für den Inhaltsstoff galten, sieht die neue Einstufung folgende Punkte vor:

– H318 („Verursacht schwere Augenschäden“)

– H302 („Gesundheitsschädlich beim Verschlucken“)

sowie

– H335 („Kann die Atmungsorgane reizen“).

Datenblatt 2-Phenoxyethanol

  • INCI: 2-Phenoxyethanol
  • CAS-Nummer: 122-99-6
  • Definition: Ether des Phenols mit Ethylenglykol
  • Beschreibung: ölige, farblose Flüssigkeit
  • Schmelzpunkt: 14 Grad Celsius
  • Siedepunkt: 242 Grad Celsius
  • Summenformel C8H10O2
  • Verwendung: hauptsächlich als Konservierungsmittel, aber auch als Lösungsmittel, z.B. in Stempelfarben und Tinte

Alternativen zum 2-Phenoxyethanol

Wer auf 2-Phenoxyethanol verzichten möchte, kann auf alternative Konservierungsstoffe zurückgreifen:

Mischung aus Penthylenglycol & 1,2 Hexandiol (z.B. Cosactive MF 0506)

Mischung aus Penthylenglycol & 1,2 Heptandiol (z.B. Cosactive MF 0507 ECO)

Diese Alternativen sind in der Regel teurer und erfordern aufwendigere Formulierungen, bieten aber oft zusätzliche hautpflegende Vorteile. Mit diesen Mischungen, die unsere Partnerfirma Cosactive GmbH aufgrund der Marktbedürfnisse entwickelt hat, können alle Arten von Kosmetika mit 4 % völlig ausreichend und dennoch sehr hautverträglich formuliert werden.

Es geht auch ohne

Der Gesundheit und der Umwelt zuliebe verzichtet Cosmacon bei allen kosmetischen Formulierungen auf den Einsatz von 2-Phenoxyethanol. Bei Interesse zeigen wir Ihnen gerne unbedenkliche und umweltfreundlichere Alternativen für wirklich hochwertige Kosmetik. 2-Phenoxyethanol ist ein billiger Konservierungsstoff, auf den jeder verantwortungsbewusste Hersteller anspruchsvoller Kosmetik verzichten kann und sollte. Wenn Sie im Handel ein Produkt entdecken, das diesen Stoff enthält und nicht im unteren Preissegment angesiedelt ist, können Sie davon ausgehen, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt, der nur auf das schnelle Geld aus ist. Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie uns.

Literatur:

https://www.cosactive.de/cosactive-mf-0507-eco/

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